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Einschränkungen beim Waffenverkauf nach Lizenzentzug

Neue Vorschriften erschweren es Personen, die ihre Bundeslizenz für den Waffenhandel verloren haben, ihre vorhandenen Waffen zu verkaufen. Dies soll den schnellen Ausverkauf von Waffen nach Lizenzentzug verhindern und die öffentliche Sicherheit erhöhen. Diese Änderungen wirken sich auf den Waffenmarkt aus, indem sie den Zugang für Personen ohne gültige Genehmigungen einschränken.
Wichtige Punkte
Personen, deren Bundeslizenz für den Waffenhandel entzogen oder deren Verlängerung abgelehnt wurde, dürfen keine Geschäftswaffen mehr in ihre persönliche Sammlung überführen oder an Mitarbeiter verkaufen.
Nach Lizenzentzug dürfen Geschäftswaffen nur noch an andere lizenzierte Personen oder Strafverfolgungsbehörden übertragen werden.
Verstöße gegen diese Regeln können mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren geahndet werden, je nach Art des Verstoßes.
Benachrichtigungen über den Lizenzentzug enthalten nun Informationen zu diesen neuen Einschränkungen.
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Drucknummer: 117_S_4812
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2022-09-08