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Energieeinsparung: Mindesttemperatur in Regierungsbüros

Neue Vorschriften legen eine Mindesttemperatur von 78 Grad Fahrenheit (ca. 25,5 Grad Celsius) in den Hauptsitzen des Energieministeriums und der Umweltschutzbehörde fest, wenn die Klimaanlage in Betrieb ist. Dies soll die Energieeinsparung in Regierungsgebäuden fördern. Bürger könnten feststellen, dass Regierungsbehörden bestrebt sind, öffentliche Ressourcen effizienter zu nutzen.
Wichtige Punkte
Einführung einer Mindesttemperatur von 78°F (ca. 25,5°C) in den Hauptsitzen des Energieministeriums und der Umweltschutzbehörde bei laufender Klimaanlage.
Berichtspflicht an den Kongress über die Temperatureinstellungen in diesen Gebäuden vom Januar 2021 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4819
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2022-09-12