arrow_back Zurück zur App

Schutz schmerzempfindlicher ungeborener Kinder: Neue Abtreibungsregelungen.

Dieses Gesetz führt bundesweite Beschränkungen für Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche ein, basierend auf der Annahme, dass ein ungeborenes Kind zu diesem Zeitpunkt Schmerz empfinden kann. Bürger sollten sich bewusst sein, dass die neuen Vorschriften die Verfügbarkeit von Spätabtreibungen erheblich verändern und strenge Ausnahmen und Verfahrensanforderungen einführen.
Wichtige Punkte
Verbot von Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche, mit Ausnahmen zur Rettung des Lebens der Mutter, bei Schwangerschaften infolge von Vergewaltigung (unter bestimmten Bedingungen) oder Inzest bei Minderjährigen (nach Meldung).
Vorschrift, dass bei Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche, wenn das Kind Überlebenschancen hat, ein zweiter Arzt, der in Neugeborenenreanimation geschult ist, anwesend sein muss und jedes lebend geborene Kind volle medizinische Versorgung erhält.
Einführung von strafrechtlichen Sanktionen für Ärzte, die gegen die Bestimmungen verstoßen, und zivilrechtliche Ansprüche für Frauen und Eltern von Minderjährigen, wenn eine Abtreibung rechtswidrig durchgeführt wurde.
Verpflichtende Erfassung und Meldung von Daten über Abtreibungen, die nach der 15. Schwangerschaftswoche durchgeführt wurden, unter Wahrung der Anonymität der Patientinnen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4840
Sponsor: Sen. Graham, Lindsey [R-SC]
Startdatum: 2022-09-13