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Neue Regeln zur Meldung illegaler Online-Drogenverkäufe

Der Cooper Davis Act verpflichtet Internet- und Kommunikationsdienstanbieter, Fälle von illegalem Drogenverkauf und -vertrieb, von denen sie Kenntnis erlangen, den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Dies soll den Online-Drogenhandel eindämmen und die öffentliche Sicherheit erhöhen, indem schnellere Reaktionen auf Online-Drogenkriminalität ermöglicht werden.
Wichtige Punkte
Internetunternehmen müssen verdächtige Drogenhandelsaktivitäten der Drogenvollzugsbehörde (DEA) melden.
Meldungen können Informationen über Personen, Zeitpunkt, Ort und Inhalte im Zusammenhang mit illegalen Drogenverkäufen enthalten.
Die Nichtmeldung solcher Fälle kann zu erheblichen Geldstrafen für Unternehmen führen.
Das Gesetz verlangt von Unternehmen nicht, Nutzer zu überwachen oder aktiv nach Inhalten zu suchen, schreibt aber die Meldung vor, wenn tatsächliche Kenntnis einer Straftat erlangt wird.
Informationen aus den Meldungen werden anderen Strafverfolgungsbehörden, einschließlich ausländischen, für Ermittlungen zur Verfügung gestellt.
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Drucknummer: 117_S_4858
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2022-09-15