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Schutz für Jäger und Angler: Verwendung von Bleimunition auf Bundesland

Dieses Gesetz verbietet Bundesbehörden im Allgemeinen, Bleimunition und Angelgerät auf öffentlichen Flächen und Gewässern, die für Jagd und Fischerei geöffnet sind, zu verbieten. Das bedeutet, dass Jäger und Angler in den meisten Gebieten weiterhin Bleiprodukte verwenden können, es sei denn, in einem bestimmten Gebiet gibt es nachweislich Wildtierprobleme im Zusammenhang mit Blei und die staatlichen Vorschriften erlauben dort ein Verbot.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen Bleimunition oder Angelgerät auf öffentlichen Jagd-/Fischereiflächen im Allgemeinen nicht verbieten.
Verbote sind nur in bestimmten Gebieten zulässig, wenn nachgewiesen ist, dass Blei dort Wildtieren schadet und der Staat zustimmt.
Ziel ist der Schutz des Zugangs für Jäger und Angler, die traditionelle Ausrüstung verwenden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4940
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2022-09-22