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Steuererleichterung für Studienkredite: Erlass wird steuerfrei

Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Erlass oder die Entlassung von Studienkrediten vom steuerpflichtigen Einkommen auszuschließen. Das bedeutet, wenn Ihr Studienkredit erlassen wird, müssen Sie auf diesen Betrag keine Einkommensteuer zahlen, was Ihnen erhebliche finanzielle Einsparungen bringen kann. Diese Änderungen gelten für Krediterlasse, die nach dem 31. Januar 2020 erfolgen.
Wichtige Punkte
Erlassene Studienkredite werden nicht mehr als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet.
Dies gilt für Bundes-, Landes- und bestimmte private Bildungskredite.
Die Änderungen treten für Krediterlasse in Kraft, die nach dem 31. Januar 2020 erfolgt sind.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_496
Sponsor: Sen. Menendez, Robert [D-NJ]
Startdatum: 2021-03-01