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Wahlstätten: Waffenverbot für sicherere Wahlen

Neue Regeln sollen die Sicherheit bei Bundeswahlen erhöhen, indem sie Schusswaffen an Wahlorten und in deren Nähe verbieten. Dies soll Bürgern ermöglichen, ihre Stimme ohne Angst abzugeben und so Ruhe und Ordnung während des Wahlprozesses fördern.
Wichtige Punkte
Verbot von Schusswaffen in Bundeswahlstätten und im Umkreis von 90 Metern um deren Eingänge.
Ausnahmen umfassen Strafverfolgungsbeamte, im Dienst befindliche Sicherheitskräfte, Waffen in Fahrzeugen (wenn nicht entnommen) oder in Privatwohnungen/Geschäften.
Verstöße können mit Geldstrafen, bis zu einem Jahr Gefängnis oder beidem geahndet werden.
Der Besitz einer Schusswaffe mit der Absicht, ein Verbrechen an einem Wahlort zu begehen, wird mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft.
Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit einem Verstoß begangen werden, unterliegen den Strafen für Mord oder Totschlag.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_4977
Sponsor: Sen. Murphy, Christopher [D-CT]
Startdatum: 2022-09-28