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Einschränkung der Wasserrechte bei der Ausweisung von Nationaldenkmälern

Neue Vorschriften schränken die Befugnis der Bundesregierung ein, Wasserrechte bei der Ausweisung neuer Nationaldenkmäler zu reservieren. Dies bedeutet, dass alle Wasserrechte für diese Gebiete gemäß dem Landesrecht erworben werden müssen, was sich auf die Wasserbewirtschaftung im jeweiligen Bundesstaat auswirken kann.
Wichtige Punkte
Der Präsident kann bei der Schaffung von Nationaldenkmälern keine Wasserrechte automatisch reservieren.
Wasserrechte für Nationaldenkmäler müssen gemäß dem Landesrecht erworben werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_498
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2021-03-01