arrow_back Zurück zur App

Verbot von ESG-Investitionen in Bundesbeamten-Sparplänen

Neue Regeln verbieten Sparfonds für Bundesbedienstete, in Fonds zu investieren, die Umwelt-, Sozial- oder Governance-Kriterien (ESG) verwenden, wenn diese Kriterien nicht der Gewinnmaximierung dienen. Das bedeutet, dass Ihre Altersvorsorge ausschließlich auf der Grundlage potenzieller finanzieller Gewinne und nicht auf sozialen oder ökologischen Zielen investiert wird. Wenn Sie bereits solche Investitionen getätigt haben, haben Sie die Möglichkeit, diese zu ändern, andernfalls werden sie automatisch in einen Staatsanleihenfonds verschoben.
Wichtige Punkte
Der Thrift Savings Plan (TSP) für Bundesbedienstete darf nicht in Investmentfonds investieren, die Anlageentscheidungen auf der Grundlage von ESG-Kriterien treffen, die nicht der Maximierung der monetären Erträge dienen.
Investitionen, die auf Umwelt- (z.B. Emissionen, Klimawandel), Sozial- (z.B. Vielfalt, Gewerkschaften, Schusswaffen) oder politischen Kriterien basieren, werden verboten.
Teilnehmer mit bestehenden unzulässigen Investitionen werden benachrichtigt und erhalten 90 Tage Zeit, ihre Investitionen neu zu wählen; andernfalls werden die Gelder in den Government Securities Investment Fund verschoben.
Die Bestimmungen treten ein Jahr nach Inkrafttreten in Kraft, und die Teilnehmer erhalten das Recht, den TSP-Vorstand bei Verstößen gegen diese Regeln zu verklagen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_5000
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2022-09-28