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Leichterer Zugang zu Bankjobs für Personen mit Vorstrafen

Neue Regeln erleichtern Personen mit bestimmten früheren Verurteilungen, die keine schweren Finanzverbrechen betreffen, die Arbeit in Banken und Kreditgenossenschaften. Nach einer bestimmten Frist oder wenn ihre Verurteilung begnadigt, versiegelt oder gelöscht wurde, benötigen sie keine besondere Genehmigung mehr für eine Anstellung. Dies soll die Beschäftigungschancen und die soziale Wiedereingliederung verbessern.
Wichtige Punkte
Personen mit weniger schwerwiegenden Verurteilungen können nach 7 Jahren ab Beendigung ihrer Strafe oder ihres Programms in Finanzinstituten arbeiten.
Für Personen unter 21 Jahren zum Zeitpunkt der Straftat verkürzt sich dieser Zeitraum auf 30 Monate.
Begnadigte, versiegelte oder gelöschte Verurteilungen erfordern keine Zustimmung zur Anstellung, auch wenn Aufzeichnungen für Gerichte oder Strafverfolgungsbehörden zugänglich sind.
Diese Änderungen gelten nicht für Personen, die wegen schwerer Finanzverbrechen verurteilt wurden, oder für diejenigen, die die Kontrolle über ein Finanzinstitut übernehmen oder dessen Direktor/Führungskraft werden wollen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_5025
Sponsor: Sen. Manchin, Joe, III [D-WV]
Startdatum: 2022-09-29