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Ende der Zwangsschiedsgerichtsbarkeit: Mehr Rechte bei Arbeits- und Verbraucherstreitigkeiten.

Dieses Gesetz verbietet Unternehmen, von Arbeitnehmern und Verbrauchern die Zustimmung zu Schiedsverfahren zu verlangen, bevor ein Streit entsteht. Dies bedeutet, dass Bürger mehr Freiheit bei der Wahl der Streitbeilegung haben, wie z.B. bei Arbeits-, Verbraucher-, Kartell- oder Bürgerrechtsstreitigkeiten, einschließlich der Möglichkeit, sich Sammelklagen anzuschließen.
Wichtige Punkte
Verbot von Zwangsschiedsvereinbarungen: Unternehmen können zukünftige Arbeits-, Verbraucher-, Kartell- und Bürgerrechtsstreitigkeiten nicht mehr zwingend einem Schiedsverfahren unterwerfen.
Recht auf Sammelklagen: Das Gesetz schützt das Recht, an Sammelklagen teilzunehmen, was die Geltendmachung von Gruppenansprüchen erleichtert.
Gerichte entscheiden über Streitigkeiten: Ein Gericht, nicht ein Schiedsrichter, entscheidet, ob ein Fall unter diese neuen Regeln fällt, was Transparenz und Fairness erhöht.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_505
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2021-03-01