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Schutz für Landwirte: Keine Offenlegung von Treibhausgasemissionen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte herstellen, von der Offenlegung von Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten zu befreien. Dies bedeutet, dass Landwirte und Agrarunternehmen keine Emissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten melden müssen, was ihren Verwaltungsaufwand potenziell verringert.
Wichtige Punkte
Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte herstellen, verarbeiten oder ernten, müssen keine Treibhausgasemissionen offenlegen.
Diese Befreiung umfasst Emissionen aus Aktivitäten vor der Produktion (z.B. Rohstofflieferung) und nach der Produktion (z.B. Verarbeitung, Lieferung an den Endverbraucher).
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_5135
Sponsor: Sen. Boozman, John [R-AR]
Startdatum: 2022-11-28