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Terrorismusopferhilfe: Neue Regeln für Entschädigungszahlungen

Das Gesetz ändert das Verfahren zur Entschädigung von Opfern staatlich geförderten Terrorismus, einschließlich der Betroffenen des Anschlags in Beirut von 1983. Es stellt zusätzliche Mittel bereit und vereinfacht den Antragsprozess, damit Opfer ihre fälligen Zahlungen schneller erhalten können. Dies bedeutet, dass von Terrorismus betroffene Personen mit einer gerechteren und zeitnaheren finanziellen Unterstützung rechnen können.
Wichtige Punkte
Opfer des Anschlags in Beirut von 1983 haben 180 Tage ab Inkrafttreten des Gesetzes Zeit, Entschädigungsanträge einzureichen.
Ein Mechanismus für pauschale Nachzahlungen für die Opfer des Beirut-Anschlags wird eingeführt, um deren Entschädigungsprozentsatz mit anderen Terrorismusopfern anzugleichen.
Ein spezieller Reservefonds von 3 Milliarden Dollar wird für Nachzahlungen an die Opfer des Beirut-Anschlags eingerichtet.
Die Personalressourcen des Justizministeriums zur Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen werden aufgestockt.
Die Finanzierungsquellen des Entschädigungsfonds werden erweitert, um straf- und zivilrechtliche Strafen im Zusammenhang mit staatlichen Terrorismusförderern einzubeziehen.
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Status: Abgelaufen
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Drucknummer: 117_S_5156
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2022-11-30