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Höhere Strafen für Menschenhandel in Schul- und Hochschulnähe

Neue Vorschriften erhöhen die Strafen für Personen, die Menschenhandel oder Anstiftung dazu in Schulzonen begehen, d.h. in der Nähe von Schulen, Universitäten und Orten, an denen schulische Aktivitäten stattfinden. Dies soll Kinder und Jugendliche besser schützen, die an diesen Orten besonders anfällig für solche Verbrechen sind. Diese Änderungen sollen Schulen und deren Umgebung für Schüler sicherer machen.
Wichtige Punkte
Zusätzliche Haftstrafe von bis zu 5 Jahren für Menschenhandel in einer Schulzone (innerhalb von 1.000 Fuß von einer Schule, Universität oder schulischen Aktivität).
Zusätzliche Haftstrafe von bis zu 5 Jahren für Nötigung und Verführung, wenn das Opfer ein Schüler in einer Schulzone oder ein Student in der Nähe einer Hochschule ist.
Die Definition der Schulzone umfasst Grundschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen und Orte, an denen schulische Aktivitäten stattfinden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_5226
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2022-12-08