Neue Definition von Obszönität in der zwischenstaatlichen Kommunikation
Dieses Gesetz führt eine neue, einheitliche Definition dessen ein, was im Kontext visueller Inhalte, die über Staatsgrenzen hinweg übertragen werden, als obszön gilt. Dies zielt darauf ab, Standards zu vereinheitlichen und könnte die Verfügbarkeit bestimmter Online- und Medieninhalte beeinflussen, indem potenziell als obszön eingestufte Materialien eingeschränkt werden.
Wichtige Punkte
Legt eine neue, landesweite Definition von „obszön“ für Bilder, Filme und andere visuelle Darstellungen fest.
Die Definition umfasst Inhalte, die ein schlüpfriges Interesse wecken, sexuelle Handlungen mit der Absicht der Erregung darstellen und keinen ernsthaften literarischen, künstlerischen, politischen oder wissenschaftlichen Wert besitzen.
Ändert Bestimmungen bezüglich obszöner oder belästigender Telefonanrufe, indem die Anforderung „mit der Absicht, eine andere Person zu beschimpfen, zu bedrohen oder zu belästigen“ entfernt wird.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_5260
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2022-12-14