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Bankvereinfachung: Änderungen der Definition von Einlagenmaklern

Dieses Gesetz ändert, wer im Bankwesen als „Einlagenmakler“ gilt. Verbundene Unternehmen und Tochtergesellschaften von versicherten Banken werden nicht mehr als Einlagenmakler behandelt. Dies soll den Betrieb von Banken und ihren Unternehmensgruppen vereinfachen, was sich indirekt auf die Verfügbarkeit und Konditionen der Bürgern angebotenen Finanzprodukte auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Bankverbundene Unternehmen und Tochtergesellschaften werden nicht mehr als Einlagenmakler eingestuft.
Die Definition von „Mitarbeiter“ für Einlagenmaklerzwecke umfasst Personen, die von Bankverbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften vergütet werden.
Diese Änderungen können sich darauf auswirken, wie Banken Einlagen verwalten und mit externen Einheiten interagieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_5346
Sponsor: Sen. Moran, Jerry [R-KS]
Startdatum: 2022-12-21