Gesetz zur Unterstützung von Pflegekräften für Alzheimer-Patienten
Dieses Gesetz genehmigt Zuschüsse für öffentliche oder gemeinnützige private Gesundheitsdienstleister zur Ausweitung von Schulungs- und Unterstützungsdiensten für Familien und Betreuer von Menschen mit Alzheimer oder verwandten Demenzerkrankungen. Es wird betont, dass Frauen, Minderheiten und medizinisch unterversorgte Gemeinschaften von diesen Diensten profitieren sollen.
Wichtige Punkte
Schulungs- und Unterstützungsdienste: Das Gesetz sieht Zuschüsse vor, um Schulungen und Unterstützung für Familien und Betreuer von Menschen mit Alzheimer oder Demenz auszuweiten.
Berechtigte Einrichtungen: Zu den Zuschussempfängern gehören unter anderem Gesundheitsorganisationen, Gemeindegesundheitszentren, Pflegeheime, Seniorenzentren und lokale Alterungsagenturen.
Mittel für unterversorgte Gemeinschaften: Mindestens 10 Prozent der Mittel müssen für Zuschüsse an Anbieter bereitgestellt werden, die hauptsächlich medizinisch unterversorgte Gemeinschaften betreuen.
Integrierter Ansatz: Zuschussempfänger müssen einen umfassenden Ansatz verfolgen, der die Behandlung von Patienten mit Unterstützungsdiensten für deren Familien und Betreuer verbindet.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_56
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2021-01-27