Stärkung der Zusammenarbeit bei der Inhaftierung krimineller Ausländer
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und lokalen Behörden bei der Inhaftierung von Personen zu verbessern, die des illegalen Aufenthalts verdächtigt werden und Straftaten begangen haben. Es führt neue Regeln für die Inhaftierung solcher Personen durch lokale Behörden ein und sieht Entschädigungen für kooperierende Staaten vor. Dies könnte die öffentliche Sicherheit und die Zusammenarbeit lokaler Strafverfolgungsbehörden mit Einwanderungsbehörden beeinflussen.
Wichtige Punkte
Lokale Strafverfolgungsbehörden können Personen, die des illegalen Aufenthalts verdächtigt werden, bis zu 48 Stunden festhalten, um sie den Einwanderungsbehörden zu übergeben.
Staaten und Gemeinden, die mit den Einwanderungsbehörden zusammenarbeiten, können finanzielle Entschädigungen für die Inhaftierung krimineller Ausländer erhalten.
Lokale Behörden dürfen den Informationsaustausch über den Einwanderungsstatus mit dem Heimatschutzministerium nicht einschränken.
Staaten und Gemeinden, die nicht kooperieren, könnten den Zugang zu bestimmten Bundesmitteln und Ausrüstung für die Strafverfolgung verlieren.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_60
Sponsor: Sen. Tillis, Thomas [R-NC]
Startdatum: 2021-01-27