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Mehr Mittel für Verbrechensopfer, einfacherer Zugang zu Hilfe.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die für Verbrechensopfer verfügbaren Mittel zu erhöhen, indem Gelder aus Staatsanwaltschaftsvereinbarungen umgeleitet werden. Es vereinfacht auch den Zugang zu Entschädigungen und Hilfen, indem es die Eigenbeteiligung reduziert und deren vollständigen Verzicht in Krisensituationen ermöglicht, um Betroffene direkt zu unterstützen.
Wichtige Punkte
Mehr Geld für den Verbrechensopferfonds: Gelder aus aufgeschobenen und nicht-strafrechtlichen Vereinbarungen, die zuvor in die Staatskasse flossen, werden nun in den Fonds zur Unterstützung von Opfern eingezahlt.
Einfacherer Zugang zu Entschädigungen: Programme zur Entschädigung von Verbrechensopfern können nun bis zu 75% der Kosten decken, statt wie bisher 40-60%, was die finanzielle Belastung der Opfer verringert.
Verzicht auf Eigenbeteiligung: Die Regierungschefs der Bundesstaaten können die Eigenbeteiligung für Hilfsprogramme erlassen, und während eines nationalen Notstands (z.B. Pandemie) wird diese Anforderung für ein Jahr nach dem Ende des Notstands automatisch erlassen, um kontinuierliche Unterstützung zu gewährleisten.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_611
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2021-03-04