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Einschränkung der Landnahme durch Gasunternehmen für Exportgewinne

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Möglichkeit von Erdgasunternehmen einzuschränken, privates Land zu beschlagnahmen, insbesondere wenn das Land einem Bundesstaat gehört. Darüber hinaus dürfen Unternehmen kein Land beschlagnahmen, wenn das Gas hauptsächlich für den Export bestimmt ist. Dies soll das Eigentum von Bürgern und Staaten vor Enteignung für kommerzielle Zwecke im Zusammenhang mit dem Gasexport schützen.
Wichtige Punkte
Bundesgerichte dürfen kein staatliches Eigentum für Erdgasprojekte enteignen.
Erdgasunternehmen dürfen kein Enteignungsrecht ausüben, wenn das Projekt hauptsächlich dem Transport von Gas für den Export dient.
Die Änderungen sollen privates und staatliches Eigentum vor Enteignung für Gasexportprojekte schützen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_655
Sponsor: Sen. Merkley, Jeff [D-OR]
Startdatum: 2021-03-10