Schutz religiöser Organisationen in der Kinderwohlfahrt
Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Organisationen und Einzelpersonen, die Kinderwohlfahrtsdienste anbieten und Bundesmittel erhalten, nicht aufgrund ihrer religiösen oder moralischen Überzeugungen diskriminiert werden. Das bedeutet, sie können Dienste verweigern, die ihren tief verwurzelten Überzeugungen widersprechen, ohne die Finanzierung zu verlieren. In der Praxis haben Bürger, die diese Dienste nutzen, weiterhin Zugang zu einer breiten Palette von Anbietern, und religiöse Organisationen können ihre Arbeit fortsetzen.
Wichtige Punkte
Anbieter von Kinderwohlfahrtsdiensten (z.B. Adoption, Pflegefamilien) dürfen nicht bestraft werden, wenn sie Dienste verweigern, die ihren religiösen oder moralischen Überzeugungen widersprechen.
Staaten, die gegen diese Regeln verstoßen, können 15% ihrer Bundesmittel für Kinderwohlfahrtsdienste verlieren.
Anbieter, deren Rechte verletzt werden, können vor Gericht klagen und Entschädigung sowie Anwaltskosten erhalten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_656
Sponsor: Sen. Scott, Tim [R-SC]
Startdatum: 2021-03-10