Gleiche Versicherungsdeckung für Telemedizinische Psychische Gesundheit und Suchtdienste
Dieses Gesetz stellt sicher, dass private Versicherer psychische Gesundheits- und Suchtdienste, die per Telemedizin erbracht werden, zu denselben Konditionen wie persönliche Besuche abdecken. Das bedeutet, dass Bürger für Telemedizin-Dienste nicht mehr bezahlen und keine zusätzlichen Hürden beim Zugang haben werden. Das Gesetz zielt darauf ab, den Zugang zu psychischer Gesundheitsversorgung und Suchtbehandlung zu verbessern.
Wichtige Punkte
Versicherer müssen telemedizinische psychische Gesundheits- und Suchtdienste zu denselben Konditionen wie persönliche Besuche abdecken, ohne zusätzliche Gebühren oder Barrieren.
Dienstleister dürfen keine zusätzlichen Gebühren für telemedizinische Dienste erheben.
Versicherer müssen Versicherte über den Zugang zu telemedizinischen Diensten und deren Deckungsumfang informieren.
Diese Bestimmungen gelten bis 90 Tage nach dem Ende des COVID-19-Gesundheitsnotstands.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_660
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2021-03-10