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Abtreibungsverbot bei Down-Syndrom: Neue Regeln und Strafen

Neue Vorschriften verbieten Abtreibungen, wenn der Grund eine Down-Syndrom-Diagnose des ungeborenen Kindes ist. Bürger sollten wissen, dass das Gesetz Strafen für diejenigen vorsieht, die solche Abtreibungen durchführen, und zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz ermöglicht. Medizinisches Fachpersonal ist verpflichtet, vermutete Gesetzesverstöße zu melden.
Wichtige Punkte
Verbot von Abtreibungen, wenn der Grund ein Verdacht oder eine Diagnose von Down-Syndrom beim ungeborenen Kind ist.
Geldstrafen und bis zu 5 Jahre Gefängnis für Personen, die verbotene Abtreibungen durchführen.
Möglichkeit für Frauen, Väter oder Großeltern, Schadensersatz bei Verstößen zu fordern.
Medizinisches Personal ist verpflichtet, vermutete Verstöße zu melden, unter Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr.
Eine Frau, an der eine Abtreibung vorgenommen wurde, wird weder strafrechtlich verfolgt noch zivilrechtlich haftbar gemacht.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_75
Sponsor: Sen. Inhofe, James M. [R-OK]
Startdatum: 2021-01-28