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Lobbying-Verbot für ehemalige Beamte und Kongressabgeordnete: Längere Wartezeit

Neue Regeln verlängern den Zeitraum, in dem ehemalige hochrangige Regierungsbeamte und Kongressabgeordnete keine Lobbying-Aktivitäten ausüben dürfen. Dies soll den Einfluss ehemaliger Entscheidungsträger auf aktuelle Regierungsangelegenheiten begrenzen und könnte das Vertrauen in die Integrität legislativer und administrativer Prozesse stärken.
Wichtige Punkte
Führt ein 5-jähriges Lobbying-Verbot auf Bundesebene für ehemalige hochrangige Beamte der Exekutive ein.
Verlängert das Lobbying-Verbot für ehemalige Mitglieder des Repräsentantenhauses von 2 auf 5 Jahre.
Zielt darauf ab, das Risiko zu verringern, dass ehemalige Staatsbedienstete ihre früheren Kontakte und Kenntnisse für private Zwecke nutzen.
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Drucknummer: 117_S_751
Sponsor: Sen. Tester, Jon [D-MT]
Startdatum: 2021-03-15