Krankenversicherung: Obligatorische Deckung für angeborene Anomalien
Dieses Gesetz verpflichtet Krankenversicherungen, die Diagnose und Behandlung von angeborenen Anomalien oder Geburtsfehlern zu übernehmen. Das bedeutet, dass Bürger mit Geburtsfehlern Zugang zu notwendigen medizinischen Eingriffen, einschließlich zahnärztlicher und rekonstruktiver Leistungen, erhalten, die die Körperfunktion oder das Aussehen verbessern. Das Gesetz zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für betroffene Familien zu verringern.
Wichtige Punkte
Krankenversicherer müssen die Kosten für die Behandlung angeborener Anomalien übernehmen, einschließlich Verfahren zur Verbesserung von Funktion und Aussehen.
Die Deckung umfasst stationäre und ambulante Versorgung, rekonstruktive Leistungen sowie zahnärztliche und kieferorthopädische Unterstützung.
Kostenbeteiligungen, wie Zuzahlungen oder Selbstbehalte, dürfen nicht restriktiver sein als bei anderen medizinischen Leistungen.
Das Gesetz deckt keine Schönheitsoperationen ab, die ausschließlich zur Verbesserung des Aussehens oder des Selbstwertgefühls ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_754
Sponsor: Sen. Baldwin, Tammy [D-WI]
Startdatum: 2021-03-16