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Schutz vor häuslicher Gewalt: Ausweitung des Waffenverbots für Täter.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen, indem es Tätern den Besitz von Schusswaffen untersagt. Es erweitert die Definitionen von „intimen Partnern“ und „Verbrechen häuslicher Gewalt“, was bedeutet, dass mehr Personen, die gerichtlichen Anordnungen unterliegen, keine Waffen besitzen dürfen. Diese Änderungen sollen die Sicherheit von Personen erhöhen, die von Gewalt bedroht sind.
Wichtige Punkte
Erweiterung der Definition von „intimen Partnern“ um Dating-Partner und ähnlich gestellte Personen, wodurch der Schutzbereich vergrößert wird.
Ausweitung der Definition von „Verbrechen häuslicher Gewalt“ auf Stalking, was bedeutet, dass auch Stalker ihr Recht auf Waffenbesitz verlieren können.
Verbot des Waffenbesitzes für Personen, die gerichtlichen Schutzanordnungen wegen häuslicher Gewalt unterliegen, um die Sicherheit der Opfer zu erhöhen.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_763
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2021-03-16