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Beibehaltung von Medikamentenrabatten für Krankenhäuser während der COVID-19-Pandemie.

Dieses Gesetz ermöglicht es Krankenhäusern, die vor der COVID-19-Pandemie an einem Medikamentenrabattprogramm teilgenommen oder sich dafür beworben haben, ihre Berechtigung vorübergehend beizubehalten. Dies hilft Krankenhäusern, weiterhin Medikamente zu niedrigeren Preisen zu kaufen, was potenziell den Zugang zu Medikamenten sichert und die Gesundheitskosten für Patienten in einer schwierigen Zeit senkt.
Wichtige Punkte
Krankenhäuser, die bereits vor COVID-19 am Medikamentenrabattprogramm teilnahmen, können weiterhin teilnehmen, auch wenn sie vorübergehend nicht alle regulären Anforderungen erfüllen.
Dies gilt auch für Krankenhäuser, die sich vor der Pandemie für das Programm beworben und eine Genehmigung erhalten haben.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Krankenhäuser weiterhin Zugang zu günstigeren Medikamenten haben, was zu niedrigeren Behandlungskosten für Patienten führen kann.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_773
Sponsor: Sen. Thune, John [R-SD]
Startdatum: 2021-03-16