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Obligatorische Inhaftierung von Ausländern bei Verbrechen mit Todesfolge oder Verletzung

Dieses Gesetz verpflichtet die Einwanderungsbehörden, Ausländer festzuhalten, die wegen Verbrechen angeklagt sind, die zum Tod oder zu schweren Verletzungen einer anderen Person geführt haben. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit durch schnellere Maßnahmen in solchen Fällen zu erhöhen. Darüber hinaus erhalten Opfer von Straftaten oder deren Familien Zugang zu Informationen über den Einwanderungs- und Strafstatus des Täters.
Wichtige Punkte
Einwanderungsbehörden müssen Ausländer inhaftieren, die wegen Verbrechen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen angeklagt sind.
Opfer oder deren Familien erhalten Informationen über den Täter, einschließlich Einwanderungsstatus und Vorstrafen.
Das Gesetz zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit durch schnelle Maßnahmen gegen Personen, die schwerer Verbrechen beschuldigt werden, zu verbessern.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_80
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2021-01-28