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Mehr Transparenz bei der Cybersicherheit börsennotierter Unternehmen

Neue Vorschriften zielen darauf ab, die Datensicherheit der Bürger zu verbessern, indem börsennotierte Unternehmen offenlegen müssen, ob ihre Führungsgremien über Cybersicherheitsexpertise verfügen. Dies ermöglicht es den Bürgern, besser zu beurteilen, wie Unternehmen ihre Daten und Investitionen vor digitalen Bedrohungen schützen. Falls solche Expertise fehlt, müssen die Unternehmen andere Maßnahmen zur Cybersicherheit erläutern.
Wichtige Punkte
Börsennotierte Unternehmen müssen offenlegen, ob ihre Vorstandsmitglieder über Cybersicherheitsexpertise verfügen.
Falls kein Vorstandsmitglied solche Expertise besitzt, muss das Unternehmen andere Cybersicherheitsmaßnahmen beschreiben.
Ziel ist es, das Vertrauen in Unternehmen zu stärken und Bürgerdaten vor Cyberangriffen zu schützen.
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Zusätzliche Informationen
Cybersecurity Disclosure Act of 2021
Drucknummer: S 808
Sponsor: Sen. Reed, Jack [D-RI]
Startdatum: 2021-03-17