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PPP-Verlängerungsgesetz: Programm bis 30. Juni 2021 verlängert

Dieses Gesetz verlängert die Frist für die Beantragung von Paycheck Protection Program (PPP)-Darlehen bis zum 30. Juni 2021. Dies bedeutet, dass kleine Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mehr Zeit haben, finanzielle Unterstützung zu beantragen, um Arbeitsplätze zu erhalten und Betriebskosten zu decken. Ab dem 1. Juni 2021 wird die Verwaltung nur noch vor diesem Datum eingereichte Kreditgeberanträge bearbeiten und keine neuen mehr annehmen.
Wichtige Punkte
Die Frist für PPP-Darlehensanträge wird vom 31. März 2021 auf den 30. Juni 2021 verlängert.
Vom 1. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 wird die Verwaltung nur noch Kreditgeberanträge bearbeiten, die vor dem 1. Juni 2021 eingereicht wurden.
Es werden keine neuen Bearbeitungsprioritäten festgelegt, außer den bereits bestehenden.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_815
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2021-03-17