arrow_back Zurück zur App

Abschaffung der Bearbeitungsgebühren für Bundesstudentendarlehen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Bearbeitungsgebühren zu streichen, die beim Abschluss von Bundesstudentendarlehen erhoben werden. Das bedeutet, dass Studenten und Absolventen, die solche Darlehen aufnehmen, weniger zahlen müssen, da sie diese zusätzlichen Kosten nicht tragen müssen. Diese Änderungen gelten für Darlehen, deren erste Auszahlung oder Antragseingang am oder nach dem 27. März 2020 erfolgte.
Wichtige Punkte
Keine Bearbeitungsgebühren: Studenten zahlen keine zusätzlichen Gebühren mehr für die Aufnahme von Bundesstudentendarlehen.
Niedrigere Darlehenskosten: Dies kann zu geringeren Gesamtkosten der Darlehensrückzahlung führen, was den persönlichen Finanzen zugutekommt.
Gültig ab März 2020: Die Änderungen gelten für Darlehen, die am oder nach dem 27. März 2020 vergeben wurden.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_847
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2021-03-18