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Verbot von geschlechtsselektiven Abtreibungen: Neue Regeln und Strafen

Neue Gesetzgebung zielt darauf ab, Abtreibungen zu verbieten, die ausschließlich aufgrund des Geschlechts des ungeborenen Kindes vorgenommen werden. Das Gesetz führt Strafen für Personen ein, die solche Eingriffe vornehmen, dazu zwingen oder Frauen zu diesem Zweck transportieren. Frauen, die sich einer geschlechtsselektiven Abtreibung unterziehen, werden nicht strafrechtlich verfolgt, können aber Schadensersatz von denen fordern, die sie dazu gezwungen haben.
Wichtige Punkte
Verbietet Abtreibungen, die ausschließlich auf dem Geschlecht des Kindes basieren.
Strafen von bis zu 5 Jahren Gefängnis und Geldstrafen für diejenigen, die geschlechtsselektive Abtreibungen durchführen, dazu zwingen oder finanzieren.
Frauen, die sich einer solchen Abtreibung unterziehen, werden nicht strafrechtlich verfolgt, können aber bei Zwang Schadensersatz fordern.
Medizinisches und psychologisches Personal muss vermutete Verstöße gegen dieses Gesetz melden.
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PRENDA
Drucknummer: S 86
Sponsor: Sen. Kennedy, John [R-LA]
Startdatum: 2021-01-28