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Verbot der Abtreibungsfinanzierung aus COVID-19-Hilfsgeldern

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwendung von Bundesmitteln, die für die COVID-19-Pandemiebekämpfung vorgesehen sind, zur Finanzierung von Abtreibungen zu verhindern. Dies bedeutet, dass Steuergelder, die für die öffentliche Gesundheit und Krisenreaktion bestimmt sind, nicht für diesen Zweck verwendet werden können, was sich möglicherweise auf die Verfügbarkeit bestimmter bundesfinanzierter Gesundheitsleistungen auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Bundesmittel für COVID-19 dürfen nicht zur Finanzierung von Abtreibungen verwendet werden, weder im Inland noch international.
Das Verbot gilt auch für Krankenversicherungen, die über Bundesprogramme angeboten werden, wenn diese Abtreibungsleistungen umfassen.
Ausnahmen bestehen bei Schwangerschaften infolge von Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Frau in Gefahr ist.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Protecting Life in Crisis Act
Drucknummer: S 87
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2021-01-28