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Steuererleichterung für Opfer von Menschenhandel: Entschädigungen steuerfrei.

Ein neues Gesetz befreit Gelder, die Opfer von Menschenhandel als Wiedergutmachung oder zivilrechtlichen Schadenersatz erhalten, von der Bundeseinkommensteuer. Dies bedeutet, dass Personen, die solche Gelder erhalten, keine Steuern darauf zahlen müssen, wodurch der tatsächliche Betrag der Unterstützung für die Betroffenen erhöht wird.
Wichtige Punkte
Wiedergutmachung und zivilrechtlicher Schadenersatz für Opfer von Menschenhandel sind von der Bundeseinkommensteuer befreit.
Die Änderung gilt für Gelder, die durch Gerichtsbeschlüsse oder Wiedergutmachungsanordnungen in Straf- und Zivilverfahren zugesprochen werden.
Die Bestimmungen treten für Steuerjahre in Kraft, die nach dem Datum der Verabschiedung des Gesetzes beginnen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_895
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2021-03-23