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Rechtshilfe für Kinder und schutzbedürftige Personen in Einwanderungsverfahren

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Kindern und anderen schutzbedürftigen Gruppen in Einwanderungsverfahren kostenlose Rechtshilfe zu gewähren. Es sichert auch den Zugang zu Dokumenten und rechtlichen Orientierungsprogrammen, um eine faire Falllösung zu erleichtern und Gerichtskosten zu senken.
Wichtige Punkte
Unbegleitete Kinder und andere schutzbedürftige Personen (z.B. Opfer von Missbrauch, Menschen mit Behinderungen, Personen mit geringem Einkommen) erhalten in Einwanderungsfällen kostenlosen Rechtsbeistand.
Personen in Abschiebeverfahren erhalten automatisch Kopien aller relevanten Regierungsdokumente, es sei denn, sie verzichten auf dieses Recht.
Alle in Einwanderungseinrichtungen inhaftierten Personen erhalten erleichterten Zugang zu Rechtsbeistand und rechtlichen Orientierungsprogrammen, unabhängig von ihrem Einwanderungsstatus.
Wenn die Regierung einer berechtigten Person keinen Rechtsbeistand zur Verfügung stellt, gelten keine Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Wiederaufnahme des Verfahrens, und die Abschiebung wird ausgesetzt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_901
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2021-03-23