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Keine Steuergelder für Abtreibungen und volle Offenlegung der Versicherungen.

Dieses Gesetz verbietet die Verwendung von Bundessteuergeldern für Abtreibungen und Krankenversicherungspläne, die diese abdecken. Das bedeutet, dass Bundesmittel, einschließlich Steuergutschriften für Krankenversicherungen, nicht zur Deckung von Abtreibungskosten verwendet werden dürfen, außer in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder zur Rettung des Lebens der Mutter. Darüber hinaus müssen Versicherer klar über den Umfang der Abtreibungsdeckung und damit verbundene Zuschläge informieren.
Wichtige Punkte
Bundessteuergelder dürfen nicht für Abtreibungen oder Krankenversicherungspläne, die diese abdecken, verwendet werden.
Ausnahmen gelten für Abtreibungen bei Vergewaltigung, Inzest oder zur Rettung des Lebens der Mutter.
Krankenversicherungspläne, die im Rahmen des Affordable Care Act (ACA) angeboten werden, dürfen keine Abtreibungsdeckung enthalten, die durch Bundessteuergutschriften finanziert wird.
Versicherer müssen klar angeben, ob ein Plan Abtreibungen abdeckt und welche zusätzlichen Gebühren dafür anfallen.
Einzelpersonen und Unternehmen können weiterhin separate Abtreibungsversicherungen abschließen, jedoch nur mit nicht-föderalen Mitteln.
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Zusätzliche Informationen
No Taxpayer Funding for Abortion and Abortion Insurance Full Disclosure Act of 2021
Drucknummer: S 92
Sponsor: Sen. Wicker, Roger F. [R-MS]
Startdatum: 2021-01-28