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Mehr Wettbewerb und Transparenz beim Viehkauf

Neue Vorschriften sollen den fairen Wettbewerb und die Transparenz auf dem Markt für den Viehkauf von Produzenten fördern. Dies bedeutet, dass große Verarbeitungsbetriebe einen erheblichen Teil ihres Viehbestands auf dem freien Markt kaufen müssen, was sich auf die Preise und die Einkommensstabilität der Landwirte auswirken kann. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Landwirte mehr Möglichkeiten haben, ihre Tiere zu fairen Preisen zu verkaufen.
Wichtige Punkte
Große Verarbeitungsbetriebe (ausgenommen solche mit nur einer Anlage) müssen mindestens 50 % ihres Viehbestands (ausgenommen Schweinefleisch, Geflügel, älteres Rindfleisch und im Ausland geborene Rinder) über Spotmarktverkäufe erwerben.
Spotmarktverkäufe sind Transaktionen mit nicht verbundenen Produzenten, bei denen ein fester Basispreis festgelegt wird, die Schlachtung innerhalb von 14 Tagen erfolgt und der Produzent eine angemessene Möglichkeit hat, Angebote von anderen Käufern zu erhalten.
Landesgesetze können von Verarbeitungsbetrieben verlangen, einen noch höheren Prozentsatz des Viehbestands auf dem Spotmarkt zu kaufen, als es dieses Bundesgesetz vorschreibt.
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Zusätzliche Informationen
A bill to amend the Agricultural Marketing Act of 1946 to foster efficient markets and increase competition and transparency among packers that purchase livestock from producers.
Drucknummer: S 949
Sponsor: Sen. Grassley, Chuck [R-IA]
Startdatum: 2021-03-24