Konsultation mit Indianerstämmen vor dem Verkauf von Bundesimmobilien.
Neue Regeln verlangen von Bundesbehörden, anerkannte Indianerstämme zu konsultieren, bevor Bundesimmobilien verkauft oder übertragen werden, wenn dies den Zugang der Stämme zu Dienstleistungen beeinträchtigt. Dies soll den Zugang der Stämme zu wesentlichen Regierungsdiensten schützen und sicherstellen, dass ihre Stimmen bei Entscheidungen über Bundesland gehört werden.
Wichtige Punkte
Konsultationspflicht: Bundesbehörden müssen Indianerstämme konsultieren, bevor Bundesimmobilien verkauft oder übertragen werden, wenn dies den Zugang der Stämme zu Dienstleistungen beeinträchtigt.
Schutz des Dienstleistungszugangs: Immobilienverkäufe oder -übertragungen dürfen nicht erfolgen, wenn sie den Zugang der Stämme zu Bundesdiensten erheblich einschränken oder eliminieren.
Stärkung der Stimmen der Stämme: Das Gesetz stellt sicher, dass Indianerstämme bei Entscheidungen über Bundesimmobilien, die sie betreffen könnten, mitreden können.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_S_981
Sponsor: Sen. Murray, Patty [D-WA]
Startdatum: 2021-03-25