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Einschränkungen der SBA-Hilfe für China-verbundene Unternehmen

Neue Regeln sollen verhindern, dass Unternehmen, die mit der Volksrepublik China verbunden sind, Unterstützung von der US-amerikanischen Small Business Administration (SBA) erhalten. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit Hauptsitz in China oder solche, bei denen mehr als 25 % der Stimmrechte im Besitz chinesischer Staatsbürger sind, nicht für SBA-Hilfsprogramme in Frage kommen. Ziel ist es, amerikanische Steuerzahler zu schützen und lokale Unternehmen zu unterstützen.
Wichtige Punkte
Unternehmen mit Hauptsitz in der Volksrepublik China erhalten keine SBA-Hilfe.
Unternehmen, bei denen mehr als 25 % der Stimmrechte im Besitz chinesischer Staatsbürger sind, sind ebenfalls nicht für SBA-Hilfe berechtigt.
Die SBA muss ihre Vorschriften ändern, um diese neuen Regeln umzusetzen.
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Drucknummer: 117_S_993
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2021-03-25