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Frauenrechtsgesetz: Bestätigung des Rechtsschutzes für Frauen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, zu bestätigen, dass Geschlecht im Bundesrecht das biologische Geschlecht bei der Geburt bedeutet. Dies bedeutet, dass Begriffe wie „Frau“ und „Mann“ sich auf biologische Frauen und Männer beziehen werden. Dies wirkt sich auf Regeln für Sport, Gefängnisse, Frauenhäuser und Toiletten aus, wo Sicherheit und Privatsphäre entscheidend sind.
Wichtige Punkte
Geschlecht im Bundesrecht wird als biologisches Geschlecht bei der Geburt definiert (entweder männlich oder weiblich).
Die Begriffe „Frau“ und „Mädchen“ beziehen sich auf weibliche Menschen, und „Mann“ und „Junge“ auf männliche Menschen.
Die Definitionen von „Mutter“ als weibliches Elternteil und „Vater“ als männliches Elternteil werden bestätigt.
Ermöglicht die Unterscheidung zwischen den Geschlechtern in Sport, Gefängnissen, Frauenhäusern und Toiletten, unter Berücksichtigung von Sicherheit und Privatsphäre.
Verlangt von Regierungsbehörden, Daten basierend auf dem biologischen Geschlecht bei der Geburt für Bundesgesetze zu sammeln.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HRES_115
Sponsor: Rep. Lesko, Debbie [R-AZ-8]
Startdatum: 2023-02-09