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Fernabstimmung und Ausschussteilnahme für kranke Abgeordnete des Repräsentantenhauses

Dieser vorgeschlagene Regelungsänderung im Repräsentantenhaus zielt darauf ab, Abgeordneten in bestimmten Situationen die Stimmabgabe per Vollmacht oder die Fernteilnahme an Ausschusssitzungen zu ermöglichen. Dies gilt für Fälle schwerwiegender medizinischer Bedingungen, einschließlich schwangerschaftsbedingter Zustände, oder wenn ein Abgeordneter Hauptbetreuer eines kranken Ehepartners oder Angehörigen ist. Diese Änderungen könnten die Arbeitsweise des Kongresses beeinflussen und die Kontinuität der Arbeit auch bei gesundheitlicher Beeinträchtigung gewährleisten. Bürger könnten feststellen, dass ihre Vertreter ihre Pflichten erfüllen können, auch wenn ihre physische Anwesenheit nicht möglich ist.
Wichtige Punkte
Abgeordnete des Repräsentantenhauses können per Vollmacht abstimmen, wenn sie eine schwerwiegende medizinische Bedingung haben oder ein krankes Familienmitglied betreuen.
Fernteilnahme an Ausschusssitzungen ist für Abgeordnete mit schwerwiegenden medizinischen Bedingungen oder Betreuer von Kranken erlaubt.
Eine schriftliche ärztliche Empfehlung ist erforderlich, die die Unfähigkeit zur Reise oder persönlichen Teilnahme bescheinigt.
Die Vertraulichkeit der medizinischen Informationen der Abgeordneten wird gewahrt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HRES_543
Sponsor: Rep. Ross, Deborah K. [D-NC-2]
Startdatum: 2023-06-22