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Stellvertretende Stimmabgabe für Abgeordnete nach der Geburt im Repräsentantenhaus.

Diese Regeländerung im Repräsentantenhaus erlaubt weiblichen Abgeordneten, die kürzlich entbunden haben, einen anderen Abgeordneten zu bestimmen, der für sie für einen Zeitraum von sechs Wochen nach der Geburt abstimmt. Dies soll ihre Rückkehr zu den Pflichten nach dem Mutterschaftsurlaub erleichtern und gleichzeitig die Kontinuität ihrer legislativen Arbeit gewährleisten. Wichtig ist, dass der Stellvertreter die Anwesenheit der Abgeordneten nicht für Quorumszwecke aufzeichnen kann.
Wichtige Punkte
Weibliche Abgeordnete, die entbunden haben, können für 6 Wochen einen anderen Abgeordneten zur Stimmabgabe in ihrem Namen bestimmen.
Die Änderung zielt darauf ab, Abgeordnete bei der Vereinbarkeit von familiären Pflichten und legislativer Arbeit zu unterstützen.
Der Stellvertreter kann nicht zum Quorum gezählt werden, was bedeutet, dass die Abgeordnete physisch anwesend sein muss, damit ihre Anwesenheit für die Mindestanzahl der zur Entscheidungsfindung erforderlichen Abgeordneten gezählt wird.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HRES_967
Sponsor: Rep. Luna, Anna Paulina [R-FL-13]
Startdatum: 2024-01-16