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Gemeinschaftskonten für zusammenlebende Erwachsene: Vereinfachung und Schutz

Dieses neue Gesetz erleichtert zusammenlebenden Erwachsenen die Eröffnung von Gemeinschaftskonten bei Dienstleistern wie Versorgungsunternehmen und Internetanbietern. Ziel ist es, die Rechnungsverwaltung und den Informationszugang zu vereinfachen und gleichzeitig den Datenschutz und die Möglichkeit der Rechtsverfolgung bei Problemen zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Möglichkeit für zusammenlebende Erwachsene, Gemeinschaftskonten bei verschiedenen Dienstleistern (z.B. Strom, Gas, Wasser, Internet, Telefon, Miete, Hypotheken, Kinderbetreuung) zu eröffnen.
Voller Zugang zu Informationen über das Gemeinschaftskonto (Rechnungen, Korrespondenz, Servicedetails) für jeden Kontoinhaber.
Unternehmen müssen zusammenlebende Erwachsene darüber informieren, welche Informationen auf Gemeinschaftskonten geteilt werden.
Einzelpersonen können bis zu 1.000 US-Dollar einklagen, wenn ein Unternehmen die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10021
Sponsor: Rep. Casten, Sean [D-IL-6]
Startdatum: 2024-10-22