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Weideschutz: Keine Strafen für Vieh auf bestimmten Bundesflächen

Dieses neue Gesetz schützt Viehzüchter vor Strafen für das Weiden von Vieh auf Bundesflächen, die zuvor erlaubt, aber später verboten wurden. Wenn auf solchen Flächen kein Zaun vorhanden ist, wird der Viehbesitzer nicht bestraft. Die Bundesbehörden tragen die Kosten für den Bau und die Instandhaltung von Zäunen auf diesen Flächen, was die finanzielle Belastung für Viehzüchter verringern kann.
Wichtige Punkte
Viehbesitzer werden nicht für das Weiden auf bestimmten Bundesflächen bestraft, wenn kein Zaun das Weiden verhindert.
Die Bundesbehörden übernehmen die Kosten für den Bau und die Instandhaltung von Zäunen auf diesen Flächen, was die finanzielle Belastung für Viehzüchter reduziert.
Das Gesetz gilt für Flächen, auf denen das Weiden zuvor erlaubt, aber später verboten wurde und die an Privatgrundstücke grenzen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10042
Sponsor: Rep. Hageman, Harriet M. [R-WY-At Large]
Startdatum: 2024-10-25