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Steuerbefreiung für Entschädigungen bei sexuellen Übergriffen

Neue Regeln befreien Entschädigungen für sexuelle Handlungen oder Kontakte von der Einkommensteuer, ausgenommen Strafschadenersatz. Dies soll sicherstellen, dass Opfer den vollen Betrag ihrer Entschädigung ohne Steuerlast erhalten. Zudem verbietet das Gesetz, medizinische Unterlagen als alleinigen Nachweis zur Begründung eines Anspruchs zu verlangen.
Wichtige Punkte
Entschädigungen für sexuelle Übergriffe (außer Strafschadenersatz) werden nicht besteuert.
Medizinische Unterlagen sind nicht als alleiniger Nachweis für die Steuerbefreiung bei sexuellen Übergriffen erforderlich.
Änderungen gelten für Entschädigungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes gewährt werden, und die Regierung wird die Öffentlichkeit informieren.
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Drucknummer: 118_HR_10055
Sponsor: Rep. Smucker, Lloyd [R-PA-11]
Startdatum: 2024-10-25