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Vorabinformationen zur Stilllegung von Kraftwerken: Sicherung der Stromversorgung

Neue Vorschriften verlangen von Kraftwerksbetreibern, fünf Jahre im Voraus über die geplante Stilllegung von Stromerzeugungseinheiten zu informieren. Dies soll die Stabilität der Stromversorgung gewährleisten und plötzliche Stromausfälle verhindern, was sich direkt auf das tägliche Leben der Bürger und die Wirtschaft auswirkt. Bei unvorhergesehenen Notfällen entfällt die Vorabinformationspflicht.
Wichtige Punkte
Kraftwerksbetreiber müssen fünf Jahre im Voraus über die Stilllegung von Erzeugungseinheiten informieren, um Energieengpässe zu vermeiden.
Die Kommission kann den Weiterbetrieb von Kraftwerken anordnen, wenn deren Abschaltung die Stromversorgung gefährdet, kann aber keine Erweiterung der Anlagen erzwingen.
Informationen über geplante Kraftwerksstilllegungen werden öffentlich zugänglich sein, was die Transparenz erhöht und eine bessere Planung ermöglicht.
Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Stromversorgung, auch wenn sie im Widerspruch zu Umweltvorschriften stehen, werden nicht bestraft.
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Drucknummer: 118_HR_10068
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Startdatum: 2024-10-29