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Verbot der Finanzierung von Werbung für den Einwanderungshaft-Ombudsmann

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Verwendung öffentlicher Gelder für die Werbung für das Büro des Einwanderungshaft-Ombudsmanns, einschließlich Plakatwänden, zu verbieten. Dies bedeutet, dass Informationen über dieses Büro nicht durch bezahlte Werbung im öffentlichen Raum beworben werden, was sich darauf auswirken kann, wie Bürger von seiner Existenz und seinen Funktionen erfahren.
Wichtige Punkte
Verbietet die Verwendung öffentlicher Gelder für die Werbung für das Büro des Einwanderungshaft-Ombudsmanns.
Beschränkt die Förderung der Funktionen des Ombudsmanns im öffentlichen Raum, einschließlich Plakatwänden.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10083
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2024-11-01