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Rückkehr ins Büro: Änderungen der Telearbeitsrichtlinien für Bundesbedienstete

Dieses Gesetz verpflichtet Bundesbehörden, die Telearbeitsrichtlinien, die vor der Pandemie am 31. Dezember 2019 galten, wieder einzuführen. Dies bedeutet, dass viele Bundesbedienstete möglicherweise ins Büro zurückkehren müssen und bestehende Telearbeitsvereinbarungen außer Kraft gesetzt werden könnten, wenn sie den neuen Richtlinien widersprechen.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen die Telearbeitsrichtlinien von Ende 2019 innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes wiederherstellen.
Wiedereingeführte Telearbeitsrichtlinien haben Vorrang vor bestehenden Arbeitsverträgen, wenn diese widersprüchlich sind.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_101
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2023-01-09