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Schnellere Offenlegung von Aktiengeschäften für Beamte

Dieses Gesetz verkürzt die Frist, innerhalb derer Beamte ihre Aktiengeschäfte melden müssen. Statt 30 Tagen haben sie 15 Tage nach Benachrichtigung Zeit, maximal jedoch 30 Tage ab der Transaktion selbst. Dies soll die Transparenz erhöhen und schnellere Informationen über ihre finanziellen Aktivitäten ermöglichen.
Wichtige Punkte
Verkürzung der Meldefrist für Aktiengeschäfte von Beamten von 30 auf 15 Tage nach Benachrichtigung.
Die maximale Meldefrist für Aktiengeschäfte wird von 45 auf 30 Tage ab dem Transaktionsdatum verkürzt.
Die Änderungen treten 90 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10133
Sponsor: Rep. Burchett, Tim [R-TN-2]
Startdatum: 2024-11-15