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Änderungen bei der Finanzierung von Agrarprogrammen: Ende öffentlich-privater Partnerschaften

Dieses Gesetz ändert die Finanzierung von Agrarprogrammen. Es beseitigt die Möglichkeit, private Gelder für öffentlich-private Partnerschaften in der Landwirtschaft anzunehmen. Stattdessen kann der Landwirtschaftsminister spezielle Konten einrichten, um nicht-föderale Gelder anzunehmen, jedoch nur zur Unterstützung bestehender Naturschutzprogramme, ohne neue Partnerschaften zu schaffen.
Wichtige Punkte
Beendet öffentlich-private Partnerschaften in Agrarprogrammen.
Ermöglicht die Annahme privater Gelder nur für bestehende Naturschutzprogramme.
Vereinfacht die Finanzierungsstruktur durch die Streichung mehrerer früherer Bestimmungen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10156
Sponsor: Rep. Hageman, Harriet M. [R-WY-At Large]
Startdatum: 2024-11-18